Förderung
Grundbudget (ELER-Förderung)
Das Grundbudget setzt sich aus europäischen Fördermitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Ko-Finanzierungsmitteln der AktivRegion zusammen.
WIE VIEL FÖRDERUNG GIBT ES?
- Durch das Grundbudget können die förderfähigen Nettokosten eines Projekts finanziert werden
- Projekte können mit maximal 150.000 € unterstützt werden
- Je nach Antragstellenden kann die Förderquote variieren. Sie gibt an, wieviel von den förderfähigen Kosten eines Projekts durch Fördermittel übernommen werden können. Die Basisförderquote im Grundbudget liegt zwischen 50 und 65 %.
WAS KANN GEFÖRDERT WERDEN?
Die Grundlage für die Förderung eines Projektes sind die festgelegten Ziele und Kernthemen der AktivRegion. Ein Projekt hat Aussicht auf Förderung, wenn es zu einem dieser Schwerpunktthemen passt und ausreichend Punkte in unseren Projektauswahlkriterien erhält.
GIBT ES FRISTEN?
Nein, eine Antragsstellung ist laufend möglich. Wichtig ist aber, dass die vollständigen Antragsunterlagen vier Wochen vor der nächsten Vorstandssitzung in der Geschäftsstelle eingehen (siehe unten: Der Weg zur Förderung).
ICH MÖCHTE MEHR ERFAHREN – WIE FANGE ICH AN?
Kontaktieren Sie das Regionalmanagement und wir arbeiten gemeinsam an der Projektidee! Wir beraten kostenfrei zu Fördermöglichkeiten, unterstützen bei der Antragsstellung und begleiten auf dem Weg zur Umsetzung.
Der Weg zur Förderung

1.) Gibt es eine Projektidee? Kontaktiere uns, wir beraten gern!

2.) Erstelle ein Konzept und plane das Projekt

3.) Vorab-Check
(ggf. Besprechung mit dem Landesamt)

4.) Einreichen der Antragsunterlagen

5.) Überzeuge den Vorstand mit der Projektvorstellung!

6.) Prüfung der Unterlagen und Bewilligung durch das Landesamt

7.) Der Zuwendungsbescheid ist da!
Das Projekt kann starten.

8.) Abrechnung
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises folgt die Auszahlung
Vordrucke für eine Förderung aus Mitteln der AktivRegion:
Vor Umsetzung des Projekts
- Datenblatt
- Förderantrag LEADER
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Folgekostenerklärung (Muster/Beispiel)
- Infoblatt Datenschutz MLLEV
- Datenverarbeitung/Transparenz ELER
Informationen zur Vergabe und Mustervergabeakte der Auftragsberatungsstelle S-H
Nach Umsetzung des Projekts
Regionalbudget (GAK-Förderung)
Das Regionalbudget ist ein Fördertopf für Projekte mit einem maximalen Investitionsvolumen von 20.000 €. Der Fördertopf setzt sich aus Bundesmitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK-Mittel) sowie Mitteln der AktivRegion zusammen.
WAS KANN GEFÖRDERT WERDEN?
- Kleinere Vorhaben von 1.500 € – 20.000 €
- Die Grundlage für die Förderung von Projekten sind die festgelegten Ziele und Kernthemen der AktivRegion. Ein Projekt hat Aussicht auf Förderung, wenn es zu einem dieser Schwerpunktthemen passt und ausreichend Punkte in den Auswahlkriterien erhält.
WIE VIEL FÖRDERUNG GIBT ES?
Gefördert werden können bis zu 80 % der förderfähigen Bruttokosten des Projekts.
GIBT ES FRISTEN?
Ja, der Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen erfolgt in der Regel zu Beginn eines Jahres. Der Vorstand entscheidet über die Förderanträge zumeist auf seiner Märzsitzung. Wichtig: Die Projekte müssen im Jahr der Antragstellung auch umgesetzt und abgerechnet werden.
Die Antragsfrist ist abgelaufen.
Anträge für das Jahr 2026 können voraussichtlich ab Dezember eingereicht werden, Informationen dazu erscheinen im Newsletter und auf Social Media.
Unterlagen 2025
verbindliche Bestandteile der Zuwendungsverträge:
- Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AN-Best-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung an Kommunen (AN-Best-K)
- GAK-Rahmenplan Förderbereich 1: Integrierte ländliche Entwicklung
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen bei der Umsetzung des Regionalbudgets in S-H
- Zuwendungsbescheid des Landes an die LAG vom 07. März 2025
Vordrucke:
Jugendförderfonds – Eure Ideen, Eure Region, Eure Chance!
Ihr habt eine gute Idee für ein Projekt, aber das nötige Geld fehlt? Dann könnte der Jugendförderfonds Euch weiterhelfen! Egal, ob ein soziales, kulturelles oder nachhaltiges Projekt geplant ist– wir unterstützen Euch dabei, Eure Vision in die Tat umzusetzen.
WER KANN MITMACHEN?
Antragsberechtigt sind Gruppen von Kindern und Jugendlichen bis 27 Jahre, die ihre Region mitgestalten möchten. Ihr könnt Euren Antrag über die Gemeinde, einen öffentlichen Träger oder einen gemeinnützigen Verein einreichen. Eure Idee muss innerhalb der AktivRegion umgesetzt werden.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Kleine und große Projekte, die etwas Gutes für die Gemeinschaft bewirken. Der Jugendförderfonds unterstützt Projekte mit einer Summe von bis zu 750 Euro!
SO FUNKTIONIERT’S:

1.) Idee einreichen:
Schreibt uns eine E-Mail oder ruft uns an! Beschreibt Eure Idee, wir helfen Euch!

2.) Antrag stellen:
Füllt den Förderantrag aus. Das geht ganz einfach!

3.) Entscheidung:
Der Zentrale Arbeitskreis prüft Euren Antrag und entscheidet über das Projekt!

4.) Zusage & Startschuss:
Bei positiver Entscheidung bekommt ihr eine Zusage und könnt sofort loslegen!
Wichtige Unterlagen:
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Fischerei hat in den Gemeinden Eckernförde und Strande eine lange Tradition. Fischfang und Fischverarbeitung prägten deren Entwicklung und sind auch heute noch fester Bestandteil der Gemeinden. Am Wittensee wird seit vier Generationen traditionelle Fischerei betrieben. Der Fang wird direkt und auf den regionalen Märkten verkauft.
Die „Lokale Aktionsgruppe Fisch“ (FLAG) der AktivRegion Eckernförder Bucht hat sich mit einer Strategie und einem erweiterten Fischwirtschaftsgebiet (Strande, Eckernförde, Groß Wittensee, Klein Wittensee, Holzbunge und Bünsdorf) um Fördermittel aus de Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021-2027 beworben.
Langfristig soll die Fischerei als Wirtschaftstätigkeit, als kulturelles Erbe und für den Tourismus in den Fischwirtschaftsgebieten der AktivRegion erhalten und gestärkt werden. Ziel ist es, für die Belange der Fischerei zu sensibilisieren und das regionale Produkt Fisch besser im Bewusstsein der Verbraucher zu positionieren. Auch kann über gemeinsame Vermarktung der Bekanntheitsgrad der Region für den Kauf vom frischen Fisch von den Küstenbereichen in das Binnenland erweitert werden. Nur durch eine lebendige Fischerei kann der Berufsstand des Fischers gehalten bzw. gestärkt und ein typisches maritimes Flair für Einheimische und Gäste geboten werden.
Wichtige Unterlagen: