Was ist formal notwendig?
LEADER (Grundbudget der AktivRegion)
Um Fördergelder für ein Projekt zu beantragen sind einige Formalitäten nötig. Aktuelle Formulare und Hinweisblätter stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Bitte lassen Sie sich vor der Einreichung eines Förderantrags durch das Regionalmanagement beraten!
1. Schritt: Beantragung eines Projektes beim Vorstand der AktivRegion
Im ersten Schritt zur Beantragung des Projektes beim Vorstand wird:
- ein Projektdatenblatt
- eine nachvollziehbare Darstellung der Kosten (belegt durch mindestens ein Angebot),
- eine verbindliche Erklärung zur Übernahme der Trägerschaft sowie eine verbindliche Erklärung zur Finanzierung (z.B. durch Gemeinderatsbeschluss) sowie ggf. eine Folgekostenerklärung
benötigt.
Das Merkblatt zur Projektberatung hilft, den Überblick zu behalten und ist, zusammen mit den oben genannten Unterlagen, ausgefüllt und unterschrieben bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Folgende weitere Unterlagen sind auszufüllen (Förderantrag, Finanzplan, Selbsterklärung zur MwSt.), die restlichen Dokumente sind zur Information und Kenntnisnahme:
- Förderantrag 3g LEADER 2024
- Finanzplan (Stand 2024)
- 6 Selbsterklärung zur MwSt
- Unterrichtung Transparenz
- Infoblatt Art.13 DSGVO
- De-minimis-Erklärung
- Mitteilung über De-minimis Beihilfe
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- Infoblatt Publizität 2023
2. Schritt: nach positivem Vorstandsbeschluss - Einreichung der Unterlagen beim LLnL in Flensburg
Sollte der Vorstand positiv über Ihre Projektantrag entscheiden werden im zweiten Schritt der Einreichung des Projektes beim LLnL in Flensburg ggf. weitere Unterlagen benötigt. Diese werden vom Regionalmanagement eingereicht.
Regionalbudget
Das Regionalbudget ist der Fördertopf für Kleinprojekte mit Bruttokosten von maximal 20.000 €.
Um eine Projektförderung für das Regionalbudget zu stellen, muss ein ausgefüllter Projektantrag - ggf. mit benötigten Anlagen - beim Regionalmanagement eingereicht werden.
Diesen und weitere Formulare und Hinweisblätter erhalten Sie hier:
Anträge für das Regionalbudget 2025 können ab sofort eingereicht werden. Einreichungsfrist ist der 28. Februar 2025!
Hinweis: Mit der Umsetzung des Projektes darf erst nach Erhalt des Zuwendungsvertrages begonnen werden!
2. Schritt: weitere Unterlagen zur Kenntnis
- GAK-Rahmenplan Förderbereich 1
- Datenschutzerklärung Regionalbudget
- Erklärung des Projektträgers zur Wirtschaftlichkeit
- Selbsterklärung zur Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften
- De-Minimis Mitteilung über die Verordnung
- De-Minimis-Erklärung Regionalbudget
- De-Minimis Bescheinigung
Weitere Förderprogramme
Jugendförderfonds: Ein Fördertopf für Projekte von Kindern und Jugendlichen aus unserer Gebietskulisse!
Förderprogramm Impuls des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Für das Schwerpunktthema „Lebensqualität“ stellt der Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Jahren 2021-2023 ein sogenanntes "Zukunftsbudget" in Höhe von insgesamt jährlich 200.000 € zur Verfügung, welches die WFG für Projektzuschüsse verwenden darf. Die Schwerpunkte „Wirtschaft“ und „Tourismus“ werden mit anderen Instrumenten/Mitteln der WFG bearbeitet und unterstützt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde. Die Richtlinie finden Sie unter folgendem Link.