Antragsunterlagen

Was ist formal notwendig?

LEADER (Grundbudget der AktivRegion)

Um Fördergelder für ein Projekt zu beantragen sind einige Formalitäten nötig. Aktuelle Formulare und Hinweisblätter stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Richtlinie zur Förderung der Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2023-2027/29 

Bitte lassen Sie sich vor der Einreichung eines Förderantrags durch das Regionalmanagement beraten!

1. Schritt: Beantragung eines Projektes beim Vorstand der AktivRegion

Im ersten Schritt zur Beantragung des Projektes beim Vorstand wird:

  • ein Projektdatenblatt
  • eine nachvollziehbare Darstellung der Kosten (belegt durch mindestens ein Angebot),
  • eine verbindliche Erklärung zur Übernahme der Trägerschaft sowie eine verbindliche Erklärung zur Finanzierung (z.B. durch Gemeinderatsbeschluss) sowie ggf. eine Folgekostenerklärung

benötigt.

Das Merkblatt zur Projektberatung hilft, den Überblick zu behalten und ist, zusammen mit den oben genannten Unterlagen, ausgefüllt und unterschrieben bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Folgende weitere Unterlagen sind zu beachten:

2. Schritt: nach positivem Vorstandsbeschluss - Einreichung der Unterlagen beim LLnL in Flensburg

Sollte der Vorstand positiv über Ihre Projektantrag entscheiden werden im zweiten Schritt der Einreichung des Projektes beim LLnL in Flensburg weitere Unterlagen benötigt. Diese werden vom Regionalmanagement eingereicht.

In Kürze werden an dieser Stelle weitere Unterlagen veröffentlicht!

3. Schritt: Verwendungsnachweise nach Umsetzung des Projektes

Weitere Förderprogramme

Jugendförderfonds: Ein Fördertopf für Projekte von Kindern und Jugendlichen aus unserer Gebietskulisse! 

Förderrichtlinie

Antragsvordruck

 

Förderprogramm Impuls des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Für das Schwerpunktthema „Lebensqualität“ stellt der Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Jahren 2021-2023 ein sogenanntes "Zukunftsbudget" in Höhe von insgesamt jährlich 200.000 € zur Verfügung, welches die WFG für Projektzuschüsse verwenden darf. Die Schwerpunkte „Wirtschaft“ und „Tourismus“ werden mit anderen Instrumenten/Mitteln der WFG bearbeitet und unterstützt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde. Die Richtlinie finden Sie unter folgendem Link.