Was ist formal notwendig?
LEADER (Grundbudget der AktivRegion)
Um Fördergelder für ein Projekt zu beantragen sind einige Formalitäten nötig. Aktuelle Formulare und Hinweisblätter stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Bitte lassen Sie sich vor der Einreichung eines Förderantrags durch das Regionalmanagement beraten!
1. Schritt: Beantragung eines Projektes beim Vorstand der AktivRegion
Im ersten Schritt zur Beantragung des Projektes beim Vorstand wird:
- ein Projektdatenblatt
- eine nachvollziehbare Darstellung der Kosten (belegt durch mindestens ein Angebot),
- eine verbindliche Erklärung zur Übernahme der Trägerschaft sowie eine verbindliche Erklärung zur Finanzierung (z.B. durch Gemeinderatsbeschluss) sowie ggf. eine Folgekostenerklärung
benötigt.
Das Merkblatt zur Projektberatung hilft, den Überblick zu behalten und ist, zusammen mit den oben genannten Unterlagen, ausgefüllt und unterschrieben bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Folgende weitere Unterlagen sind zu beachten:
- 6 Selbsterklärung zur MwSt
- 8b Datenschutzerklärung
- Informationsblatt Publizität
- De-minimis-Erklärung
- Information zur Veröffentlichung
- Merkblatt Bewirtungskosten
- Merkblatt zu Kürzungen und Sanktionen
- Mitteilung über De-minimis Beihilfe
- Hinweise zur Publizitätspflicht
- Leitfaden öffentliche Auftragsvergabe
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunalen Körperschaften
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
2. Schritt: nach positivem Vorstandsbeschluss - Einreichung der Unterlagen beim LLnL in Flensburg
Sollte der Vorstand positiv über Ihre Projektantrag entscheiden werden im zweiten Schritt der Einreichung des Projektes beim LLnL in Flensburg weitere Unterlagen benötigt. Diese werden vom Regionalmanagement eingereicht.
In Kürze werden an dieser Stelle weitere Unterlagen veröffentlicht!
Regionalbudget
Um eine Projektförderung für das Regionalbudget zu stellen, muss ein ausgefüllter Projektantrag - ggf. mit benötigten Anlagen - beim Regionalmanagement eingereicht werden.
Diesen und weitere Formulare und Hinweisblätter erhalten Sie hier:
Das Regionalbudget 2024 ist ausgeschöpft.
2. Schritt: weitere Unterlagen, die zu beachten sind
- GAK-Rahmenplan Förderbereich 1
- Datenschutzerklärung Regionalbudget
- Erklärung des Projektträgers zur Wirtschaftlichkeit
- Selbsterklärung zur Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften
- Musterfinanzplan
- De-Minimis Mitteilung über die Verordnung
- De-Minimis-Erklärung Regionalbudget
- De-Minimis Bescheinigung
Weitere Förderprogramme
Jugendförderfonds: Ein Fördertopf für Projekte von Kindern und Jugendlichen aus unserer Gebietskulisse!
Förderprogramm Impuls des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Für das Schwerpunktthema „Lebensqualität“ stellt der Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Jahren 2021-2023 ein sogenanntes "Zukunftsbudget" in Höhe von insgesamt jährlich 200.000 € zur Verfügung, welches die WFG für Projektzuschüsse verwenden darf. Die Schwerpunkte „Wirtschaft“ und „Tourismus“ werden mit anderen Instrumenten/Mitteln der WFG bearbeitet und unterstützt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde. Die Richtlinie finden Sie unter folgendem Link.